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   FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11   

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FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11 (https://dejure.org/2012,45281)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11 (https://dejure.org/2012,45281)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 2012 - 2 K 13088/11 (https://dejure.org/2012,45281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 4 EStG; § 13 Abs. 1 EStG
    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausdrückliche Aufgabeerklärung als Voraussetzung für eine Aufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Ohne Aufgabeerklärung keine Betriebsaufgabe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 2 K 710/04

    Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1965;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Ob diesbezüglich an der im Senatsurteil vom 28. Februar 2007, 2 K 710/04 vertretenen Auffassung (Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung im Hinblick auf den sogenannten Verpachtungserlass vom 17. Dezember 1965) festgehalten werden kann, kann offenbleiben.

    aa) Einen solchen Anspruch hat der Senat im Urteil vom 28. Februar 2007, 2 K 710/04, EFG 2008, 49-51 (zust. Kulosa, a.a.O., Rz. 82, gl. Ansicht auch FG Münster, Urteil vom 2. April 2012, 4 K 4247/10 AO, EFG 2012, 1467ff.), einem ehemaligen Landwirt zuerkannt, der zum 1. Januar 1987 bis auf die Hofstelle seinen gesamten Betrieb parzellenweise verpachtet und 1997 vormals land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke geäußert hatte.

    Der Kläger und seine Rechtsvorgänger haben - anders als der Kläger im Verfahren 2 K 710/04 - nicht den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb (mit Ausnahme der zu eigenen Wohnzwecken weiter genutzten Hofstelle) parzellenweise verpachtet, sondern nur die Anbau- und Grünlandflächen.

  • BFH, 13.03.2009 - IV B 17/08

    Darlegung der Rechtsfortbildung -Vorliegen einer Divergenz - Verfahrensfehler:

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Andernfalls wird der Betrieb fortgeführt, wobei es dann auf die Einordnung der Pachterträge zur Einkunftsart "Vermietung oder Verpachtung" beziehungsweise "Land- und Forstwirtschaft" in den Steuererklärungen nicht ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 1963, GrS 1/63, BStBl. III 1964, 124; BFH-Urteile vom 15. November 1987, IV R 66/86, BStBl. II 1988, 260 und vom 28. November 1991, BStBl. II 1992, 521; BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris; Kulosa, a.a.O., Rz. 81f.).

    Abgesehen davon, dass sich mit guten Gründen abweichend von dem Senatsurteil vom 28. Februar 2007 ein Vertrauensschutz im Hinblick auf den Charakter des Verpachtungserlasses als norminterpretierende Verwaltungsanweisung generell ablehnen lässt (so FG Hamburg, n. rkr. Urteil vom 27. Januar 2012, 2 K 4/12, zit. n. juris; Felsmann, Besteuerung der Landwirte, Teil A, Rz. 584, offen gelassen im BFH-Urteil vom 8. März 2007, IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640 und nicht abschließend entschieden im BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris), unterscheidet sich der Sachverhalt, der dem vorgenannten Senatsurteil zugrunde lag, entscheidungserheblich von der nunmehr zu entscheidenden Fallkonstellation.

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Andernfalls wird der Betrieb fortgeführt, wobei es dann auf die Einordnung der Pachterträge zur Einkunftsart "Vermietung oder Verpachtung" beziehungsweise "Land- und Forstwirtschaft" in den Steuererklärungen nicht ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 1963, GrS 1/63, BStBl. III 1964, 124; BFH-Urteile vom 15. November 1987, IV R 66/86, BStBl. II 1988, 260 und vom 28. November 1991, BStBl. II 1992, 521; BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris; Kulosa, a.a.O., Rz. 81f.).

    Auch die sukzessive Veräußerung von Teilflächen führt nur zu einer (fortlaufenden) Betriebsverkleinerung und nicht zu einer Betriebsaufgabe durch Betriebszerschlagung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991, IV R 58/91, BStBl. II 1992, 521; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004, IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042f.).

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Dann ist die Anfechtungsklage gegen den im Festsetzungsverfahren ergangenen Steuerbescheid auch als Verpflichtungsklage in Bezug auf eine Billigkeitsentscheidung anzusehen, so dass - auch unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie - auch Billigkeitserwägungen im Klageverfahren gegen die angefochtenen Steuerbescheide geprüft werden können und müssen (s.a. BFH-Urteil vom 21. Januar 1992, VIII R 51/88, BStBl. II 1993, S. 3).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Abgesehen davon, dass sich mit guten Gründen abweichend von dem Senatsurteil vom 28. Februar 2007 ein Vertrauensschutz im Hinblick auf den Charakter des Verpachtungserlasses als norminterpretierende Verwaltungsanweisung generell ablehnen lässt (so FG Hamburg, n. rkr. Urteil vom 27. Januar 2012, 2 K 4/12, zit. n. juris; Felsmann, Besteuerung der Landwirte, Teil A, Rz. 584, offen gelassen im BFH-Urteil vom 8. März 2007, IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640 und nicht abschließend entschieden im BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris), unterscheidet sich der Sachverhalt, der dem vorgenannten Senatsurteil zugrunde lag, entscheidungserheblich von der nunmehr zu entscheidenden Fallkonstellation.
  • FG Hessen, 17.10.2001 - 13 K 4248/97

    Zufluss; Verfügungsmacht; Gutschrift; Wertstellung; Überweisung - Kontogutschrift

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Bei der hier vertragsgemäß erfolgten Banküberweisung des Veräußerungserlöses gilt der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto als Zuflusstermin (vgl. Hess. FG, Urteil vom 17. Oktober 2001, 13 K 4248/97, EFG 2002, 245; Krüger in Schmidt, EStG, Rn. 50 zu § 11).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Eine entsprechende Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2005 zum Nachteil des Klägers ist dem Senat aber verwehrt (Verböserungsverbot, vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1997, X R 146/94, BFH/NV 1998, 961; Stapperfend in Gräber, FGO, 7. Aufl., Rn. 7 zu § 96).
  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Aus der heutigen Fassung des § 4 Abs. 3 S. 4 EStG ergibt sich dies ausdrücklich; nach der in den Streitjahren maßgeblichen Fassung galt aber nichts anderes (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1995, IV R 29/94, BStBl. II 1995, 635).
  • FG Hamburg, 27.01.2012 - 2 K 4/12

    Kein Anspruch auf abweichende Festsetzung nach § 163 AO aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Abgesehen davon, dass sich mit guten Gründen abweichend von dem Senatsurteil vom 28. Februar 2007 ein Vertrauensschutz im Hinblick auf den Charakter des Verpachtungserlasses als norminterpretierende Verwaltungsanweisung generell ablehnen lässt (so FG Hamburg, n. rkr. Urteil vom 27. Januar 2012, 2 K 4/12, zit. n. juris; Felsmann, Besteuerung der Landwirte, Teil A, Rz. 584, offen gelassen im BFH-Urteil vom 8. März 2007, IV R 57/04, BFH/NV 2007, 1640 und nicht abschließend entschieden im BFH-Beschluss vom 13. März 2009, IV B 17/08, zit n. juris), unterscheidet sich der Sachverhalt, der dem vorgenannten Senatsurteil zugrunde lag, entscheidungserheblich von der nunmehr zu entscheidenden Fallkonstellation.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.1991 - IV 385/90
    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11
    Zudem hat das FG Münster insoweit nur die Anwendbarkeit des Verpachtungserlasses und der diesbezüglichen, zu Teilbetrieben ebenfalls nicht Stellung nehmenden, Vertrauensschutzregelung der OFD Münster vom 7. Januar 1991 (DB 1991, 523) auf Teilbetriebe für nicht generell ausgeschlossen gehalten.
  • FG Niedersachsen, 27.04.1983 - X 230/82
  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

  • BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74

    Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob

  • BFH, 20.09.2007 - IV R 32/06

    Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus

  • BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04

    Betriebszerschlagung

  • FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10

    Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer

  • FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13

    Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob der Verpachtungserlass vom 17.12.1965 ein im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigender Verwaltungserlass ist (so FG Niedersachsen, Urt. vom 28.02.2007 - 2 K 710/04) oder lediglich eine norminterpretierende Richtlinie darstellt (FG Hamburg, Urt. vom 27.01.2012 - 2 K 4/12; zu einer norminterpretierenden Richtlinie tendierend nunmehr auch FG Niedersachsen, Urt. vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11).

    Denn jedenfalls ist Voraussetzung für den Vertrauensschutz, dass Vermögensdispositionen im Vertrauen auf den Erlass vorgenommen werden (FG Hamburg, Urt. vom 27.01.2012 - 2 K 4/12; FG Niedersachsen, Urt. vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11).

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Der Beklagte folge nicht dem Urteil des FG Münster vom 2. April 2012 - 4 K 4247/10 AO, das den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb gesondert betrachte, sondern schließe sich dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. September 2012 - 2 K 13088/11 an, das die Verwaltungsauffassung einer einheitlichen Betrachtungsweise bestätigt habe.
  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12

    Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den

    Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat seine abweichende Rechtsauffassung zwischenzeitlich aufgegeben und folgt nunmehr der Rechtsprechung des BFH (vgl. Nds. FG, Urteil vom 03.09.2012 - 2 K 13088/11 - juris).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2022 - 10 K 2679/21

    Bestimmung der Einkunftsart bei parzellenweiser Verpachtung bisher selbst

    Es werde auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 3. September 2012 2 K 13088/11 verwiesen.
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